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Montag, 09. bis Mittwoch, 11. Dezember - Schulanmeldung in der Europaschule Ketzin

Ihr Kind kommt im Sommer 2025 in die Schule

Schulanmeldung in der Europaschule Ketzin
vom 09.12.2024 bis 11.12.2024

Entsprechend §37 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) beginnt für Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres die Schulpflicht.


Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden.


Die Anmeldung der betreffenden Kinder erfolgt am 9. und 11. Dezember 2024 in der Zeit von 09:00 – 14:00 Uhr und am 10. Dezember in der Zeit von 09:00 – 17:30 Uhr im Sekretariat der „Europaschule Ketzin“ in Ketzin, Am Mühlenweg 16.


Dabei sind der Personalausweis, die Geburtsurkunde des Kindes und wenn möglich, die Sprachstandsfeststellung aus der Kita mitzubringen. Das einzuschulende Kind muss persönlich anwesend sein.


Sollte nur einer der beiden Sorgeberechtigten das Kind anmelden, ist eine Vollmacht des weiteren Sorgeberechtigten vorzulegen. Wenn es nur einen Sorgeberechtigten gibt, sollte möglichst ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden (Negativ-bescheid gemäß §58a Sozialgesetzbuch VIII).


Die Einschulungsgespräche und die Einschulungsuntersuchungen finden nach der Schulanmeldung statt, voraussichtlich Anfang 2025. Den Termin erhalten Sie bei der Schulanmeldung.

 

Mit freundlichen Grüßen,
Ute Hoppe
Schulleitung

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Veröffentlichung

Ketzin

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