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Praktikum
Was bringt mir ein Praktikum?
Das Praktikum dient in erster Linie deiner Berufsorientierung, weil:
Du einen direkten Einblick in die Berufswelt erhältst.
Du dir ein genaues Bild machen kannst, was dich in diesem Beruf später erwarten wird.
Du deine Fähigkeiten und Fertigkeiten in der Praxis unter Beweis stellen kannst.
Du deine Stärken und Schwächen erkennst.
Du einen Einblick erhältst, wie du dein erlerntes Wissen anwenden kannst.
Du erste berufliche Kontakte knüpfst, die dir später von Nutzen sein können.
Du dem Unternehmen beweisen kannst, dass du zu ihm passt.
Du zusätzlich Soft Skills (soziale Kompetenzen) erwirbst.
Du in deinen Bewerbungen Berufspraxis nachweisen kannst.
Welche Formen des Praktikums gibt es?
Das Schülerbetriebspraktikum wird in der 9. und 10. Klasse durchgeführt und dient der Unterstützung deines Berufsorientierungsprozesses. Jede Schule organisiert das Schülerbetriebspraktikum anders. Es finden einzelne Praxistage über mehrere Wochen statt oder das Schülerbetriebspraktikum wird 2-3 Wochen am Stück absolviert. Die Besonderheit eines Schülerpraktikums ist, dass dein Lehrer/deine Lehrerin dich im Praktikum besucht und du am Ende in der Schule eine Leistung erbringen musst (Praktikumsbericht, Hefter, Präsentation etc.). Das Schülerbetriebspraktikum ist ein Pflichtpraktikum und somit hast du keinen Anspruch auf eine Vergütung.
In den Ferien kannst du bei einem freiwilligen Praktikum die Berufswelt erkunden und erste berufliche Kontakte knüpfen. Sie helfen dir, genaue Berufsvorstellungen zu bekommen und deine Berufswahl zu treffen. Die Dauer des freiwilligen Praktikums kann sich von einzelnen Tagen (Probearbeit) bis zu mehreren Wochen erstrecken. Eine Vergütung ist nicht üblich, dies variiert jedoch von Unternehmen zu Unternehmen. Die meisten freiwilligen Praktika sind ab 15 Jahren möglich.
Ein freiwilliges Praktikum kannst du auch im Ausland machen. Wenn du dich dazu noch nicht Bereit fühlst, kannst du das Auslandspraktikum auch während der Ausbildung oder des Studiums absolvieren. Die Planung und Durchführung kannst du selbst in die Hand nehmen oder dir Unterstützung bei verschiedenen Organisationen suchen, zum Beispiel bei der Mobilitätsberatung der Kammern während der Ausbildung. Die Durchführungszeiträume variieren und können mit dem jeweiligen Unternehmen abgestimmt werden. Die Auslanderfahrung wird dich persönlich bereichern und deinen Lebenslauf aufwerten.
Wenn du die Schule abgeschlossen hast und noch keinen Ausbildungsplatz gefunden hast, dann kannst du eine Einstiegsqualifizierung (EQ) machen. Die EQ ist eine geförderte Bildungsmaßnahme der Bundesagentur für Arbeit. Die Dauer der EQ variiert von 6-12 Monate. Die EQ bietet dir die Möglichkeit, dich über einen längeren Zeitraum auf einen Ausbildungsberuf vorzubereiten. Neben der praktischen Arbeit im Betrieb wird dir auch das theoretische Wissen in der Berufsschule vermittelt. Durch die EQ steigen deine Chancen, in dem Betrieb als Auszubildender übernommen zu werden. Es besteht die Möglichkeit, die erbrachten Leistungen während der EQ in der anschließenden Ausbildung anrechnen zu lassen.
Wo findet man die richtige Praktikumsstelle?
Die richtige Praktikumsstelle zu finden, kann eine Herausforderung darstellen.
Eigeninitiative und Bekannte, Freunde und Familie haben häufig Kontakte zu Unternehmen in der Region und können ein gutes Wort einlegen, um den gewünschten Praktikumsplatz zu bekommen.
Zudem können Lehrer/innen und Schüler/innen zu bewährten und guten Praktikumsplätzen befragt werden.
Teilweise bestehen bereits Kooperationen zwischen Schulen und Unternehmen und vereinfachen somit die Praktikumssuche.
Ausbildungsbetriebe bieten häufig Praktikumsplätzen an, nachfragen lohn sich.
Folgende Institutionen bieten Unterstützungsmöglichkeiten/Portale für die Praktikumssuche an:
Regionales Praktikums- und Ausbildungskataster der Türöffner
Kreishandwerkerschaft Havelland kann Kontakte zu Handwerksbetrieben herstellen und unterstützt die Praktikumssuche
Welche Bewerbungsfristen gelten bei Praktika?
Grundsätzlich gilt es, sich so früh wie möglich um einen der begehrten Praktikumsplätze zu bemühen. Du solltest bedenken, dass mehrere Schulen die Schülerbetriebspraktika zur gleichen Zeit durchführen und dadurch die freien Plätze bei den Unternehmen knapp werden.
Wird das Praktikum vergütet?
Normalerweise wird für Schülerbetriebspraktika und freiwillige Praktika sowie Praktika in der Ausbildung oder im Studium keine Vergütung gezahlt. Einige Unternehmen zahlen den Praktikanten dennoch einen kleinen Betrag.
Für die anderen Formen des Praktikums gilt ab einer Durchführungszeit von mehr als zwei Monaten der Mindestlohn von 9,19 €.
Wo bekomme ich finanzielle Unterstützung für Fahrkosten?
Einige Landkreise gewähren Zuschüsse für Fahrkosten zwischen Wohnort und Praktikumsstätte. Weiterführende Informationen des Landkreis Havelland sowie den Antrag finden Sie auf der Homepage des Landkreis Havelland.
Worüber ist man versichert?
Schülerbetriebspraktika finden im Rahmen der Schule statt. Aus diesem Grund ist der Praktikant bzw. die Praktikantin sowohl auf dem Hin- und Rückweg als auch während der Zeit im Betrieb über die Schule unfall- und haftpflichtversichert.
Freiwillige Praktika sind über den Betrieb zu versichern, wenn es sich um einen Unfall handelt. Entscheidend ist, ob ein Entgelt gezahlt wird oder nicht. Die Berufsgenossenschaft hilft und informiert bei Unklarheiten während eines Praktikums. Kommt es zu einem Schaden, so muss dieser sofort der Unfallversicherung gemeldet werden. Sachschäden werden je nach Schadensfall von der Haftpflichtversicherung des Betriebes oder der Eltern des Praktikanten / der Praktikantin übernommen. Zudem kann der Praktikant / die Praktikantin eine Praktikums- Haftpflichtversicherung abschließen. Die Sozialversicherungsbeiträge sind erst zu leisten, wenn das Praktikum länger als 50 Tage (2 Monate) dauert.
Welche Dinge dürfen in einem Praktikumsvertrag nicht fehlen?
Zeiträume
Arbeitszeiten
Ansprechpartner
Einsatzgebiete
Kontaktdaten der Eltern/Schule
ggf. Verschwiegenheitserklärung)
Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für ein Praktikum?
Ist der Praktikant / die Praktikantin:
minderjährig (unter 18 Jahre) = Jugendlich oder ein
Kind (unter 15 Jahre),
dann ist das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) zu berücksichtigen:
Das Beschäftigungsverbot ist für Kinder im Rahmen eines schulischen
Praktikums aufgehoben.
Wochenarbeitszeit
nur fünf Tage in der Woche
Kinder bis 35h
Jugendliche bis 40h
Tägliche Arbeitszeit
Kinder: 7 Stunden zuzügliche Pausen
Jugendliche: 8 Stunden zuzüglich Pausen
Pausenzeiten
15 Minuten Ruhepausen müssen im Voraus festgelegt werden, da Schüler nicht länger als 4,5h am Stück ohne Ruhephase arbeiten dürfen.
30 Minuten bei einer Arbeitszeit von 4,5h-6h
60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden
Zwischen Arbeitsende und -beginn sollten mindestens 12h liegen.
Gibt es Arbeiten, die nicht verrichtet werden dürfen?
Schüler:innen der Sekundarstufe I dürfen nur leichte und geeignete Tätigkeiten ausführen.
Zudem gelten auch für Jugendliche Einschränkungen und Verbote für Arbeiten, welche die physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigen oder gesundheitsgefährdend sind (Heben schwerer Lasten, Arbeiten mit hoher Verantwortung, Akkordarbeit, Arbeiten mit schädlicher Einwirkung von Lärm, Gefahrenstoffen, Hitze, Kälte oder Strahlen).