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Häufige Fragen der Unternehmen - Neu
Welche rechtlichen Grundlagen gilt es zu beachten
Berufsbildungssetz (BBiG)
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt die Ausbildung und die Ausbildungsverhältnisse.
Zu den wichtigsten Inhalten zählen:
Anerkennung von Ausbildungsberufen
Rechte und Pflichten des Ausbilders und des Auszubildenden
Probezeit
Abmahnung
Verkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit
Teilzeitausbildung
Arbeitsmaterialien
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) beinhaltet spezielle Schutzvorschriften für jugendliche Beschäftigte (unter 18 Jahre). Vor allem werden Vorgaben zu Arbeitszeiten, zu Freizeit- und Urlaubsregelungen, Beschäftigungsverboten und mögliche Ausnahmen der Vorgaben aufgezeigt.
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist für volljährige Beschäftigte bestimmt. Das Arbeitszeitgesetz regelt unter anderem die erlaubte Höchstarbeitszeit pro Woche sowie die Pausenzeiten und Ruhephasen.
Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) bestimmt die Ansprüche auf Erholungsurlaub sowie deren Dauer. Zusätzlich wird geregelt, welche Vergütungsansprüche während des Urlaubs gelten.
Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)
Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) beinhaltet die Regelungen zum Gesundheitsschutz schwangere Frauen und Mütter sowie Leistungen des Arbeitgebers (beispielsweise Mutterschutzlohn, Freistellung für Gesundheitsuntersuchungen, Elternzeit, etc.)
Berufsvalidierungs- und digitalisierungsgesetz (BVaDiG)
Das Berufsvalidierungs- und digitalisierungsgesetz (BVaDiG) zielt darauf ab die Zahl qualifizierter Fachkräfte zu erhöhen, indem beruflihc erworbene Fähigkeiten, die nicht zu einem Berufsabschluss geführt haben, sichtbar gemacht werden können. Zudem soll die Digitalisierung vorangetrieben und der Verwaltungsaufwand reduziert werden.
Ausbildungsordnung
In der Ausbildungsordnung sind deutschlandweit die bundeseinheitlichen Standards für die betriebliche Ausbildung festgelegt. Neben der Berufsbezeichnung regelt sie die Ausbildungsdauer, die zu vermittelnde Fähigkeiten/Kenntnisse, die sachlichen und zeitlichen Gliederung, den Ausbildungsrahmenplan und Prüfungsanforderungen.
Auf der Homepage der BIBB (BIBB / Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen) finden Sie weitere Informationen zu den einzelnen Berufen
Handwerksordnung (HWO)
Die Handwerksordnung (HwO) definiert die Gesetzte zur Handwerksausübung sowie die berufliche Bildung und Weiterbildung im Handwerk.
Stichwortkatalog
Abmahnung
Eine Abmahnung ist erforderlich, bevor eine Kündigung wegen vertragswidrigen Verhalten (z.B. unentschuldigtes Fehlen, Arbeitsverweigerung, etc.) ausgesprochen werden kann.
Die Abmahnung ist formfrei, das heißt sie kann mündlich erfolgen. Aus Beweisgründen ist es jedoch sinnvoll diese ausschließlich schriftlich zu erteilen.
Diese muss zeitnah zum Vorfall ausgesprochen werden.
Bei einer Abmahnung muss das Fehlverhalten detailliert und klar benannt werden. Gleichzeitig kann eine Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen im Wiederholungsfall des Fehlverhaltens angedroht werden.
Bei Minderjährigen sind die gesetzlichen Vertreter in Kenntnis zu setzten.
Handelt es sich um verschiedene Pflichtverletzungen, so sind diese in gesonderten Abmahnungen zu ahnde.
Arbeitsmittel
Die Ausbildungsmittel, auch die zur Umsetzung der Zwischen- und Abschluss-/ Gesellenprüfung sind Auszubildenden kostenlos zur Verfügung zu stellen (§14 BBiG).
Das Ausbildungsnachweisheft (Berichtsheft), um eine sorgfältige Führung des Heftes von Seiten des Auszubildenden sicherzustellen.
Die Arbeitskleidung muss laut §618 BGB vom Betrieb teilweise bezahlt werden, wenn diese dem Arbeits- und Gesundheitsschutz dient. (z.B. Sicherheitsschuhe, Mundschutz etc.)
Ausbildungsende
Gemäß § 21 BBiG endet Ausbildungsverhältnis mit Ablauf der Ausbildungszeit. Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschluss-/ Gesellenprüfung, so endet das Ausbildungsverhältnis mit derBekanntgabe der Prüfungsergebnisse durch den Prüfungsausschuss.
Vorzeitige Beendigung des Ausbildungsverhältnisses:
Aufhebungsvertrag
Kündigung durch eine der Vertragsparteien aus wichtigem Grund oder durch den Auszubildenden, wenn die Ausbildung in diesem Ausbildungsberuf dauerhaft aufgegeben werden soll (Kündigungsfristen beachten). (§22 BBiG)
Kündigung in der Probezeit (§22 BBiG)
Ausbildungsvergütung
Informationen zur Ausbildungsvergütung erhalten Sie hier:
Bei Tarifpartner, z.B. zuständige Innungen
Die Ausbildungsberatung Ihrer zuständigen Kammer kann darüber informieren.
Bei der Kreishandwerkerschaft
Ausländische Auszubildende
Informieren Sie sich über den Aufenthaltsstatus und versichern Sie sich, dass eine Arbeitserlaubnis vorliegt.
Ausreichende Sprachkenntnisse und Allgemeinbildung für eine erfolgreiche Berufsausbildung sollten gegeben sein.
Nutzen Sie die Unterstützung von:
Bundesagentur für Arbeit
Informationen und Hinweise zur finanziellen Förderung
Fachberatung Integration der Industrie- und Handelskammer
Beratung, Vernetzung, Besetzung, um Geflüchtete in Arbeit zu bringen
bea-Brandenburg- Betriebliche Begleitagentur
Unterstützung bei der Integration
KAUSA Servicestelle Brandenburg
Beratung und Unterstützung bei der Anstellung von Geflüchteten
KOFA
Informationen und Handlungsempfehlungen dazu zusammengestellt.
Berichtsheft
Das Berichtsheft dient der Überprüfung des Ausbildungsverlaufes und der vermittelten Ausbildungsinhalte.
Es dient als Beweismittel bei Rechtsstreitigkeiten.
Das ausgefüllte und unterschriebene Berichtsheft stellt die Zulassungsvoraussetzung zur Gesellenprüfung/Abschlussprüfung dar.
Berufsschule
Auszubildende sind für die Berufsschule freizustellen und zum Besuch dieser anzuhalten. (§15 BBiG)
Die Unterrichtszeit inklusive der Pausen gilt als Arbeitszeit.
Jugendliche Auszubildende dürfen an Berufsschultagen nicht beschäftigt werden: (§ 9 Jugendarbeitsschutzgesetz)
wenn der Unterrichtstag vor 9 Uhr beginnt (gilt für alle Berufsschulpflichtigen)
an Berufsschultagen mit mehr als fünf Unterrichtsstunden (von mind. 45 Minuten)
in Berufsschulwochen mit geplantem Blockunterricht von mind. 25 Stunden an mind. fünf Tagen (zusätzliche betriebliche Ausbildungsveranstaltungen bis max. zwei Stunden pro Woche sind erlaubt)
Bei Unterrichtsausfall hat der Auszubildende nach der Berufsschule nur dann im Unternehmen zur Ausbildung zu erscheinen, insofern dies unter Berücksichtigung der Fahrtzeiten zumutbar ist und die verbleibende Zeit noch sinnvoll für die Ausbildung genutzt werden kann.
Chancen in der Ausbildung
Gute Leistungen sollten belohnt werden. Chancen in der Ausbildung sind beispielsweise
vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung
Gesellenprüfung
Wann kann die Gesellenprüfung vorzeitig abgelegt werden?
Wenn im Durchschnitt aller prüfungsrelevanten Fächer/ Lernfelder sowie die Zwischenprüfung (Teil 1 der Gesellenprüfung) einen Notendurchschnitt von mindestens 2,4 aufweisen.
Wenn die Zustimmung und eine Bestätigung des Ausbildungsbetriebes vorliegt, dass in der Praxis mindestens gute Leistungen durch die Auszubildenden erbracht wurden und bis zum vorzeitigen Termin der Abschlussprüfung alle Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden können.
Wenn bis zur Prüfung alle vorgeschriebenen überbetrieblichen Unterweisungskurse besucht worden sind.
Wenn der Nachweis über das geführte und unterschriebene Berichtheft nachgewiesen kann.
Wenn die betriebliche Ausbildungszeit von 18 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreijähriger Ausbildungsdauer und von 24 Monaten bei Ausbildungsberufen mit dreieinhalbjähriger Ausbildungsdauer bis zur vorgezogenen Prüfung nicht unterschritten werden.
Gesellenprüfung wurde nicht bestanden
Das Ausbildungsverhältnis besteht zunächst bis zum Vertragsende.
Auszubildende haben Anspruch auf Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses bis zur nächstmöglichen Prüfung, maximal jedoch ein Jahr. Die Verlängerung muss von dem Auszubildendem beantragt werden.
Das Unternehmen hat die Pflicht Auszubildende zur Wiederholungsprüfung anzumelden sowie die Kosten der Wiederholungprüfung zutragen.
Probezeit
Die Dauer der Probezeit muss mindestens 1 Monat betragen und darf 4 Monate nicht überschreiten. (§20 BBiG)
Eine Verlängerung der Probezeit ist möglich, wenn die Ausbildung um mehr als ein Drittel dieser Zeit unterbrochen wurde. Eine Verlängerung ist dann um die Zeit der Unterbrechung zulässig.
Während der Probezeit kann der Berufsausbildungsvertrag ohne Angabe von Gründen durch beide Vertragsparteien gekündigt werden.
Teilzeitausbildung
Die Berufsausbildung kann für einen bestimmten Zeitraum oder für die gesamte Ausbildungsdauer in Teilzeit erfolgen (§7a BBiG). Die Kürzung kann die tägliche Arbeitszeit oder aber die wöchentliche Arbeitszeit betreffen und darf nicht mehr als 50% betragen. Dadurch verlängert sich die Gesamtdauer der Ausbildung auf maximal das Eineinhalbfache.
Überbetriebliche Lehrunterweisung
Auszubildende sind für die Teilnahme an den ÜLU freizustellen.
Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung und die Leistungseinschätzung nach Beendigung der jeweiligen Unterweisung.