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Hinweise für Teilnehmende

Logoleiste_ILB_Hinweise für Teilnehmende
HINWEISE UND ERKLÄRUNG FÜR TEILNEHMENDE IM RAHMEN DES ESF+ 2021 - 2027 HINWEISE FÜR TEILNEHMENDE (ZUM VERBLEIB BEI DER/DEM TEILNEHMENDEN)

 

Was ist der ESF+ und warum werden Ihre Daten erhoben?

Das Vorhaben, an dem Sie teilnehmen/Ihr Kind teilnimmt, wird aus Mitteln des Landes Brandenburg und des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) gefördert. Um eine europarechtlich ordnungsgemäße Durchführung der ESF+-Vorhaben und die erforderliche statistische Berichterstattung zu gewährleisten, ist es notwendig, dass bestimmte personenbezogene Daten der Teilnehmenden im Sinne des Art. 4 Nr. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)1 verarbeitet und damit erhoben werden und von der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) sowie ggf. von Einrichtungen, die mit der wissenschaftlichen Begleitung und Bewertung (Evaluation) des ESF+ Brandenburg beauftragt wurden, genutzt werden.2

 

Dazu möchten wir unserer Informationspflicht gemäß Art. 13 DSGVO nachkommen und Sie im Folgenden über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten umfassend informieren:

 

Auf welcher gesetzlichen Grundlage und wofür werden Ihre Daten erhoben?

Die Verarbeitung im Sinne des Art. 4 Nr. 2 DSGVO und damit insbesondere die Erhebung, Speicherung und Verwendung personenbezogener Daten erfolgt streng vertraulich im Rechtsrahmen der für den ESF+ geltenden europarechtlichen Bestimmungen der DSGVO und der diesem Vorhaben zugrunde liegenden Förderrichtlinie sowie nach den Bestimmungen des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes3. Personenbezogene Daten werden nur in dem Umfang erhoben, verwaltet und gespeichert, wie es für die Umsetzung der ESF+-Förderung, die auswertende Berichterstattung und die Evaluierung sowie Überprüfung der Ergebnisse der Förderung erforderlich ist.

 

Die Datenerhebung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c) und Abs. 3 Buchstabe a) DSGVO nach Vorgaben der Europäischen Kommission auf Grundlage von Artikel 4 der Verordnung (EU) 2021/1060 sowie im Umfang des Artikel 17 in Verbindung mit dem Anhang I der Verordnung (EU) 2021/1057 zur Erhebung von Indikatoren und zur Berichterstattung. Ferner erfolgt die Datenerhebung zur Evaluierung des ESF+-Förderprogramms gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c) und Abs. 3 Buchstabe a) DSGVO in Verbindung mit Art. 44 der Verordnung (EU) 2021/1060 für den ESF+ in der Förderperiode 2021 - 2027.

 

Die Verarbeitung Ihrer Daten dient dem Zweck des bestmöglichen Einsatzes von Fördergeldern und damit insbesondere den Teilnehmenden selbst. Eine Teilnahme an einem ESF+-geförderten Vorhaben ist nicht möglich, wenn der Fragebogen nicht oder nicht vollständig von den Teilnehmenden beantwortet wird.

 

Was sind personenbezogene Daten im ESF+ 2021-2027?

Da es sich bei der Erhebung und Verarbeitung von Daten von Teilnehmenden um personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO handelt, sind von der oder dem Verantwortlichen der Datenerhebung gemäß der Art. 4 Nr. 7, 24 DSGVO geeignete Maßnahmen zu treffen, um der betroffenen Person alle Informationen gemäß den Art. 13 und 14 und alle Mitteilungen gemäß den Art. 15 bis 22 und Art. 34 DSGVO zur Verfügung zu stellen. Die oder der Verantwortliche kommt seiner Informationspflicht im Sinne der Art. 13 ff. DSGVO auch durch die Mitteilung über die Rechte der betroffenen Person auf Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO, auf Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVO und auf das Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 DSGVO durch vorliegenden Hinweis zur Datenerhebung nach. Mit der Unterzeichnung der Erklärung zur Datenerhebung durch die Teilnehmende bzw. den Teilnehmenden wird dokumentiert, dass den vorgenannten Anforderungen der DSGVO zur Transparenz und Informationspflicht bei der Datenverarbeitung entsprochen wurde.

 

Welche Daten werden erhoben? Und zu welchen Zeitpunkten kann/sollte dies erfolgen?

Der Fragebogen umfasst auch Angaben zu besonders schützenswerten und sensiblen Daten gemäß Art. 9 Abs. 1 DSGVO, wie der Angehörigkeit zu einer Minderheit oder der Angabe zu einer Behinderung. Auch diese Angaben werden auf Grundlage des Art. 17 in Verbindung mit dem Anhang I der Verordnung (EU) 2021/1057 erhoben. Sie können jedoch mit der Antwort „keine Angabe“ ausgefüllt werden.

 

Personenbezogene Daten der Teilnehmenden werden richtlinienspezifisch an bis zu ggf. vier Zeitpunkten erhoben (siehe Nr. 1-3 lt. „Fragebogen zur Erhebung von Daten im Rahmen des ESF+ 2021 - 2027“):

  1. zu Beginn Ihrer Teilnahme am Vorhaben zu Ihrer beruflichen und sozialen Situation durch die/den Zuwendungsempfangende/n4 des Vorhabens (Fragebogen),
  2. bis zu zehn Tage oder vier Wochen nach Ihrem Vorhabenaustritt zu Ihrer beruflichen und sozialen Situation durch die/den Zuwendungsempfangende/n des Vorhabens (Fragebogen),
  3. sechs Monate nach Ende Ihrer Teilnahme am Vorhaben zu Ihrer beruflichen Situation (Verbleibserhebung) entweder über die/den Zuwendungsempfangende/n des Vorhabens (Fragebogen) oder durch eine vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie beauftragte wissenschaftliche Begleitung
  4. ggf. Erhebung/Befragung im Rahmen einer Evaluation durch eine vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie beauftragte wissenschaftliche Begleitung.

 

Wann werden Ihre im Rahmen des ESF+ erhobenen Daten gelöscht?

Die Daten werden von der ILB zur Auswertung des Vorhabens bis zum Abschluss der Förderperiode 2021 - 2027 aufgrund der rechtlichen Verpflichtung gem. Art. 6 (1) c und e DSGVO gespeichert und mit Abschluss der Förderperiode gelöscht. Sie werden nur für die Zwecke der Auswertung der ESF+- geförderten Vorhaben verwendet.

 

Wer ist beauftragt bzw. berechtigt, Ihre Daten zu verarbeiten?

Die/der Zuwendungsempfangende des Vorhabens, an dem Sie teilnehmen, ist per Zuwendungsbescheid mit der Erhebung der oben genannten notwendigen personenbezogenen Daten beauftragt und hierbei zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen als Verantwortlicher im Sinne der Art. 4 Nr. 7, 24 DSGVO verpflichtet. Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist ferner das:

 

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE)

Heinrich-Mann-Allee 107

14473 Potsdam

Telefon: 0331 866 - 0

Telefax: 0331 866 - 1533

 

Zudem kann die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auch von einer vom MWAE beauftragten Einrichtung zur wissenschaftlichen Begleitung erfolgen. Auch diese ist als Verantwortliche im Sinne der Art. 4 Nr. 7, 24 DSGVO zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet. Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), als Anstalt des öffentlichen Rechts, wurde vom Land Brandenburg mit der Bewilligung, Umsetzung und Abrechnung der ESF+-Förderung beauftragt. Sie nimmt die ihr als Bewilligungsstelle übertragenen hoheitlichen Aufgaben gemäß § 5 Abs. 4 ILB-Gesetz im eigenen Namen mit eigenen Entscheidungsbefugnissen wahr und ist im Hinblick auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen von Förderungsmaßnahmen des ESF+ daher ebenfalls Selbstverantwortliche im Sinne der Art. 4 Nr. 7, 24 DSGVO. Ihre personenbezogenen Daten werden von der/dem Zuwendungsempfangenden des Vorhabens im ILB-Portal elektronisch erfasst und entsprechend den Anforderungen der EU und des Landes Brandenburgs im ILB-Portal pseudonymisiert verarbeitet. Im Rahmen der von der EU vorgeschriebenen Durchführung von Evaluationen nach Art. 44 der VO (EU) 2021/1060 der ESF+-Förderung können auch zu einem späteren Zeitpunkt mündliche, schriftliche, telefonische oder online-basierte Befragungen zu Ihrer beruflichen Situation nach der Teilnahme am Vorhaben und zur Erfolgsbewertung der Maßnahme durchgeführt werden. Die ILB darf zu diesem Zweck die von Ihnen erhobenen Daten an eine mit der wissenschaftlichen Begleitung des ESF+ beauftragte Einrichtung weiterleiten. Auch diese Einrichtung ist zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet. Sofern personenbezogene Daten durch die wissenschaftliche Begleitung erhoben werden, werden diese pseudonymisiert direkt an das MWAE weitergeleitet.

 

Was ist Pseudonymisierung und warum erfolgt sie?

Ihre Angaben zu personenbezogenen Daten aus dem Fragebogen werden elektronisch und zwar getrennt von Namen, Geburtsdatum und Kontaktdaten gespeichert. Die Speicherung erfolgt unter einer Kennzeichnung, damit unter bestimmten Voraussetzungen die Informationen wieder dem Namen zugeordnet werden können. Dies wird Pseudonymisierung genannt.

 

Zu Prüfungszwecken sind die Prüfbehörde für den ESF+, die Europäische Kommission, der Europäische Rechnungshof und der Landesrechnungshof Brandenburg befugt, auf Verlangen Einsicht zu nehmen. In diesem Fall kann eine Zusammenführung (Entpseudonymisierung) erfolgen, wenn überprüft werden soll, ob die finanzielle Unterstützung der Europäischen Union ordnungsgemäß ist. Beispielsweise müssen Prüferinnen bzw. Prüfer die Möglichkeit haben zu überprüfen, ob die an die Europäische Kommission berichteten Zahlen der Teilnehmenden richtig sind. Dies umfasst auch die Prüfung, ob die berichteten Teilnehmenden tatsächlich existieren. Zu allen anderen Zwecken, insbesondere zur Nutzung durch das für die ESF+-Förderung zuständige MWAE und die für die Förderrichtlinie verantwortlichen Fachministerien, werden Daten nur anonymisiert weitergegeben. Das bedeutet, zur Berichterstattung an die Europäische Kommission oder an nationale Behörden werden zu keiner Zeit Ihre Namens- bzw. Adressangaben übermittelt. Ihre personenbezogenen Daten werden unmittelbar nach Abschluss der gemäß der Verordnungen (EU) 2021/1060 und 2021/1057 für die Europäische Kommission vorgesehenen Berichtspflichten und Bewertungen bzw. nach Ablauf der gesetzlich, z. B. durch die Landeshaushaltsordnung, das Handelsgesetzbuch, die Abgabenordnung und das Europäische Beihilferecht, vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Es gilt die jeweils längste anzuwendende Aufbewahrungsfrist.

 
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Zudem können Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten einlegen (Art. 21 DSGVO).

 

Sollten Sie diese Rechte geltend machen wollen, wenden Sie sich bitte an:

 

Beauftragte/r für Datenschutz in der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Babelsberger Str. 21

14473 Potsdam

Telefon: 0331 660 - 1256

Telefax: 0331 660 - 1555

https://www.ilb.de/de/kontakt/kontakt-formular/investitionsbank-des-landes-brandenburg-ilb.jsp

 

Kontaktdaten der ILB als Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Babelsberger Straße 21

14473 Potsdam

Telefon: 0331 660 - 2200

Telefax: 0331 660 - 2400

https://www.ilb.de/de/kontakt/kontakt-formular/investitionsbank-des-landes-brandenburg-ilb.jsp

 

Beauftragter für Datenschutz des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie

Dr. Ralf Kästner Heinrich-Mann-Allee 107

14473 Potsdam

Telefon: 0331 866 - 1653

Telefax: 0331 866 - 1533

E-Mail:

 

Es besteht zudem ein Beschwerderecht bei:

 

Landesbeauftragte/r für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg

Stahnsdorfer Damm 77

14532 Kleinmachnow

Telefon: 033203 356 - 0

Telefax: 033203 356 - 49

E-Mail:

 

Es wird zudem darauf hingewiesen, dass Sie bei einer Teilnahme an einem Vorhaben über datenschutzrechtlich relevante Informationen von der/dem jeweiligen Zuwendungsempfangenden des Vorhabens informiert werden. Gleiches gilt für die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten, sofern dieser bei der/dem Zuwendungsempfangenden des Vorhabens im Sinne des Art. 37 DSGVO zu benennen ist.

 


1 Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) vom 27. April 2016.

2 Grundlage für diese Verarbeitung und damit der Erhebung, und Nutzung personenbezogener Daten sind verbindliche Rechtsvorschriften der Europäischen Union (Verordnungen (EU) 2021/1060 und 2021/1057).

3 Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Land Brandenburg (Brandenburgisches Datenschutzgesetz - BbgDSG).

4 Hier und im Folgenden: Zuwendungsempfangende des Vorhabens steht immer auch für Träger des Vorhabens